RA Meyer zu Schlochtern
Hallo,
der Bekannte von Ihnen hat Recht. Einkommen aus der Vermietung von unbeweglichem Vermögen - wie Gebäudeteilen - ist nach § 21 I Nr. 1 EStG zu versteuerndes Einkommen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Vermieter oder lediglich Untervermieter sind.
Mit freundlichem Gruß
Meyer zu Schlochtern
Steffen_
Danke für Ihre schnelle Antwort. Können Sie mir sagen was das in etwa ausmacht?
Curo2000
Kleiner Tip: Geld nehmen, als Freundin deklarieren, notfalls nach 3 Monaten der Wohnung verweisen..... <!-- s --><!-- s -->
Christoph_A.
Das mit dem Versteuern mag ja richtig sein, aber betrachtet es doch mal pragmatisch.
Das Finanzamt kriegt es nur mit, wenn die Freundin selber die Kosten in ihrer Erklärung ansetzen kann. Ansonsten: was das Finanzamt nicht weiß, macht es nicht heiß.
Ansonsten kostenlos wohnen lassen und nur einen Betrag von z.b. 110 € als Kostenbeteiligung für die Lebensmittel verlangen.
Nicht alles wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Steffen_
Hm, danke für die Antworten. Aber es ist ja so, das Sie das ja auch angeben muss beim Arbeitsamt. Da Ihre Ausbildung als Friseurin ja nun nicht gerade viel Geld abwirft, wird sie sicherlich froh sein wenn Ihr die Mietkosten abgenommen werden. Und das Finanzamt wird ja dann sicherlich darauf Aufmerksam, oder?
Christoph_A.
Ob das Arbeitsamt es dem Finanazamt weitermelden wird, das da jemand Mieteinnahmen bezieht, wage ich zu bezweifeln.
Dann meldet er halt die Mieteinnahmen an. Die Steuerlast dürfte verschwindend gering sein, wenn die Miete nur 110 € pro Monat beträgt und sie vielleicht nur ein paar Monate darin wohnt.
Wichtig ist es aber, den Vermieter über die Untermiete zu informieren, sonst droht von der Seite größerer Ärger als vom Finanzamt.
Nicht so viele Gedanken machen.
Steffen_
ok, vielen dank für die schnelle antwort <!-- s --><!-- s -->
hh
Gegenüber dem Finanzamt muss auch nur der Gewinn versteuert werden.
Du kannst also von den 110€ die anteilige Miete, die Du für den untervermieteten Teil Deiner Wohnung zahlst, wieder abziehen.
Daneben existiert ein Freibetrag von 410€ im Jahr.
Daher nehme ich an, dass in Deinem Fall gar keine Steuerpflicht entsteht.