Ghostraider
Sie sollten prüfen von wann bis wann Abgerechnet wurde und danach richtet sich auch die 12 Monatsfrist.
Das heißt: Der Vermieter ist nicht verpflichtet von Januar bis Dezember abzurechnen sondern kann auch von März bis März abrechnen und dann nach 12 Monaten, nicht nach 11 und nicht nach 13 Monaten die Abrechnung zusenden.
Also, die Abrechnung für 2006 müsste bis 2007 bei Ihnen auf dem Tisch liegen und nicht später, außer es liegt ein Verschulden vor welches der Vermieter nicht zu verantworten hat.
Ich würden den Anwalt wechseln und die ganze Sache nochmals prüfen lassen.
Der Anwalt ist billiger wie die Nachzahlung.
Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten.
Gruß
ghost
Hier noch was zu lesen.
http://www.bfw-gohl.de/gesetze/mietrref_556.htm#%A7%20556%20Absatz%203