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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo! Bin neu hier und habe eine Frage!

Meine Eltern wohnen seit 5 Jahren in ihrer Wohnung. Es ist ein privater Vermieter. Bisher haben sie nicht eine Betriebskostenabrechnung erhalten.

Jetzt bekamen sie eine Abrechnung für das Jahr 2005. Ist das eigentlich erlaubt? Sie haben ja keinerlei Vergleichsmöglichkeiten für die Vorjahre! Zumal er die Abrechnung pauschal erstellt hat!

Vielen Dank im voraus!

4 Kommentare zu „Betriebskostenabrechnung nach 5 Jahren???”

Susanne Experte!

Was ist denn eine "pauschale Abrechnung" ? (die formellen Voraussetzungen, die eine Abrechnung erfüllen musst, findest Du online)

Es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde, wenn eine Vorauszahlung vereinbart ist hat der Mieter nach BGB das Recht auf eine jährliche Abrechnung. Bei Wirtschaftsjahren, die dem Kalenderjahr entsprechen, ist die Ausschlussfrist immer der 31.12. (Beispiel: die Abrechnung für 2005 muss bis zum 31.12.2006 bei Mieter gewesen sein, wenn nicht, kann der Vermieter eine evtl. Nachzahlung nicht mehr fordern, Guthaben ist dem Mieter aber auszuzahlen.)
Daher würde ich die bis dato nicht verjährten Abrechnung, also der letzten 3 Jahre, schriftlich einfordern, da ggf. mit Guthaben zu rechnen ist.
Vielleicht wurde ja doch eine Pauschale vereinbart, dann hat der VM offensichtlich keine Ahnung, also erst einmal in den MV schauen!!!

KattiBerlin

Vielen Dank. Leider habe ich die Abrechnung selbst noch nicht gesehen, meine Mama hatte mich lediglich dazu gefragt und mich gebeten, mal im Netz zu suchen.

Wie eine Abrechnung auszusehen hat und was berechnet werden darf weiß ich. Mich wundert es nur, das er nach 5 Jahren erstmals überhaupt eine Abrechnung erstellt, wo ja keinerlei Möglichkeiten zum Vergleich der Vorjahre bestehen.

Aber ich werde meine Eltern daraufhinweisen, das Sie die Abrechnungen der Vorjahre zur Einsicht anfordern. Soll sich der VW nen Kopf machen!

Susanne Experte!

Es geht nicht nur um die Einsicht, sondern dass sich ggf. aus den Abrechnungen der Vorjahre Guthaben für Deine Eltern ergeben haben, die der VM wohl nicht auszahlen wollte! Die muss der VM auszahlen.

Es gibt wohl ein Urteil, dass der VM in Beugehaft genommen werden kann, falls er die Abrechnung nicht erstellt- vielleicht ist das dem VM zu Ohren gekommen.

KattiBerlin

Vielen lieben Dank! Sie haben mir sehr geholfen!

Ich werde es so weiter geben!

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