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toeft hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe Ende 2007 von meinem Vermieter die Abrechnung für die Betriebskosten des Jahres 2006 erhalten.
Außerdem fordert er noch eine Nachzahlung aus dem Jahr 2005.
Lt. Mietvertrag erfolgt jedoch die Abrechnung jährlich per JULI.
Dieses hätte doch zur Folge, dass der Anspruch gem. § 556 II BGB verjährt ist, da die Abrechnung bis JULI 2007 hätte zugestellt werden müssen.
die Forderung aus 2005 wäre demnach ebenfalls verjährt.
Zumindest verstehe ich den Gesetzeswortlaut so.

Würde sich an der Verjährung ggf. etwas ändern, wenn, wie es bei mir der Fall ist, die Abrechnung der Jahre 2004 und 2005 auch erst zum Ende des jewils darauf folgenden Jahres vorgenommen wurde?
Habe ich damit evtl. konkludent zugestimmt, die Abrechnung entgegen der Formulierung im Mietvertrag, JULI, zum Ende eines Jahres vornehmen zu wollen?

Zum Verständnis:
Ich bin im Juli 2004 eingezogen.
Im Dezember jeden Jahres lese ich die Wasseruhr ab und teile meinem Vermieter die Stände mit.
Im Dezember des darauf folgenden Jahres erhalte ich dann die Abrechnung.


Vielen Dank für die Antwort(en)

toeft

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechung Betriebskosten Abrechnungszeitraum 2006”

Ghostraider Experte!

Das verstehe ich nicht ganz. Die Nebenkosten werden von Juli bis Juli berechnet und im Dezember lesen Sie die Wasseruhr ab, wie will der Vermieter da den genauen Verbrauch berechnen wenn dies immer nur für ein halbes Jahr geht?

Bei einer Jahresabrechnung von Juli bis Juli müsste doch auch der Wasserverbrauch in diesem Zeitraum abgelesen und in die Verrechnung eingebracht werden.
Oder habe ich da was falsch verstanden.

Der Vermieter hat nach Ende des Verrechnungszeitraumes 12 Monate Zeit die Rechnung zu versenden. Nur welchen Zeitraum soll er nehmen ? Den von Juli bis Juli oder Dezember bis Dezember, da ja die Wasserabrechnung im Juli fehlt.
Da sollten sich bitte jetzt auch mal andere melden und einen Kommentar abgeben da ich das nicht verstehe.

Gruß
ghost

toeft

ja, genau so ist es.

der vermieter rechnet zum jahresende ab. ich habe für 2004 und 2005 auf die im dezember erstellten abrechnungen gezahlt.
laut mietvertrag soll allerdings im juli abgerechnet werden. das ist mir erst jetzt aufgefallen.
darf der vermieter einfach denabrechnungszeitraum ändern?
oder hat das evtl die unwirksamkeit der abrechnung zur folge?

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