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Eigentümer und Mieter stritten, wer verklebtes Schloss ersetzen muss
Nichts gegen kleine Streiche innerhalb einer Hausgemeinschaft, aber wenn sie zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Schäden führen, dann kann wohl niemand mehr darüber lachen.
Ein „Spaßvogel“ hatte im Raum Siegburg das Türschloss eines Mieters mit Klebstoff verschmiert, so dass der Betroffene den Schlüssel nicht mehr hineinstecken konnte. Das war natürlich kein Dauerzustand, weswegen sich der Mieter mit der Bitte um Abhilfe an den Eigentümer wandte. Doch der zeigte sich stur, wollte für den Schaden nicht aufkommen. Der Nutzer der Wohnung beauftragte daraufhin eigenmächtig einen Schlüsseldienst, anschließend stritten beide Parteien darüber, wer die Rechnung in Höhe von knapp 100 Euro bezahlen müsse.
Für das Gericht war die Sache nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern relativ klar: Wenn ein Wohnungsmangel auftrete und der Verursacher nicht ermittelt werden könne, dann müsse der Eigentümer dafür einstehen. Es komme nicht in Frage, dass der betroffene Mieter oder gar alle Hausbewohner über die Nebenkostenabrechnung zur Kasse gebeten würden. (Landgericht Siegburg, Aktenzeichen 9 C 146/02)