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sunshine_83 hat diese Frage gestellt
Hallo! Ich hab die mal eine dringende Frage:

Ich habe mein WG Zimmer mängelfrei zum 31.12.2007 übergeben und seitdem von meiner ehemaligen Mitbewohnerin (vertraglich Hauptmieterin) noch keine Kaution zurück erhalten. Auf Nachfragen meinerseits, kam von ihr nur zurück sie dürfe die Kaution 6 Monate einbehalten, auch wenn keinerlei Beanstandungen mehr seien. (Nebenkostenabrechnungen fallen in dem Fall auch weg! Hat sie wirklich das Recht mir die Kaution zu verweigern?
Schon einmal danke für die Antworten!
Stichwörter: kaution + mietkaution

1 Kommentar zu „Recht kaution einzubehalten obwohl mängelfrei???”

Ghostraider Experte!

Nein, wenn keine Beanstandungen sind und auch keine Nebenkostennachzahlung anfällt muss die Kaution sofort ausgezahlt werden.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Mietkaution/mietkaution.htm

Gruß
ghost

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