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SiSu hat diese Frage gestellt
Mal wieder eine Frage zum leidigen Thema Renovieren.
Wir sind im September 06 eingezogen und die Wohnung war nicht renoviert.

Im Übernahmeprotokoll steht dazu folgendes:

Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur, Dachgeschoß: Wände werden durch Frau XX selbst gestrichen und ohne Mängel übernommen. Die Kosten hierfür (Farbe + Arbeit) trägt der Vermieter.

Nun ziehen wir zum Ende Dezember aus - wie ist das mit der Renovierung? Wir haben beim Einzug alles gestrichen - müssen wir beim Auszug nochmal renovieren?
Vielleicht kann mir hier jemand was dazu sagen? Ist das nicht im Grunde "unfair" gegenüber dem Mieter (also uns), wenn der eine Wohnung unrenoviert übernimmt, die auf Fordermann bringt und bei Auszug quasi nochmal renoviert?

Wer weiß was dazu?

LG
SiSu

2 Kommentare zu „Renovieren bei Einzug, Renovieren bei Auszug?”

Ghostraider Experte!

Nein, auch wenn der Vermieter die Farbe gestellt hat besteht eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel, da eine vorgeschriebene Anfangs und/oder Endrenovierungsklausel die Schönheitsreparaturklausel kippt und somit unwirksam wird.
Der Mieter brauch keine Schönheitsreparaturen durchführen.

Frohe Weihnachten

Gruß
ghost

Dionysos Profi

Hallo SiSu,

man kann den Fall auch anders sehen. Der Vermieter hat für die Anfangsrenovierung Material
und Lohn gezahlt. Somit hat der Vermieter für die Anfangsrenovierung Sorge getragen (er hat sie schlussendlich bezahlt). Demnach liegt hier gerade KEINE unzulässige Überwälzung der Anfangsrenovierung vor.

Ein anderes Thema ist jedoch die geringe Mietdauer von kurz über einem Jahr. Hier halte ich es für unwahrscheinlich, dass die Abnutzung schon so hoch ist, dass wieder eine Renovierung fällig wird. Und wenn diese verlangt wird, ist es eine unzulässige Benachteiligung des Mieters.

LG

Dionysos

Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.

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