Gast
Hallo Rick,
die Frage ist hier im Forum schon so oft gestellt worden, warum liest du nicht einfach die Antworten darauf?
Nebenkostenabrechnungen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode zugestellt worden sein, ansonsten braucht dich die -dann verspätete- Abrechnung nicht mehr interessieren, egal ob du noch in der Wohnung wohnst oder nicht.
Josh