Berthelstal 02.02.2010 09:49
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Das besagt das Gesetz(BGB).
Wenn die Wohnung nicht heizbar ist, ist diese nicht bewohnbar und kann fristlos gekündigt werden.