Gast hat diese Frage gestellt
Hallöchen,
folgendes Problem seit gestern: Vermieter hat bei mir geklingelt und wollte wissen, woher der Backstein an der Tür kommen würde. Ich ihm gesagt, dass unsere Türkeile verschwunden sind und als Provisorium (bis Übermorgen) der Stein die Tür aufhalten sollte.
Vermieter machte mir klipp und klar verständlich, dass er nicht wünsche, dass die Tür offen stehe und er die Keile "entsorgt" (so seine Worte) hätte.
Ich war zu perplex um irgend etwas zu antworten und nickte vorerst nur. Er verschwand dann...
Ihr müsst wissen, unser Haus ist aus den 60ern, nirgenwo etwas isoliert. Weder Wärme noch Schall. Überall steckt der Mief drin, dass auch in die Wohnung zieht.
Bekannte haben mir schon gesagt, dass es seit meinem Einzug vor 3 Jahren erheblich besser geworden wäre. Das liegt aber daran, dass ich nur die Fenster offen habe... Der Geruch ist wirklich ekelhaft.
Wenn ich nach Arbeit nach Hause kam, habe ich die Haustür aufgelassen und meist gegen 7 oder 8 geschlossen. Auch wenn wir mal im Hof saßen, haben wir die Türen offen gehalten.
Nun sagt mir mein Vermieter, die Türen wären bis in die Nacht offen gehalten worden. Okay, dass war sicherlich nie meine Absicht, aber kann er nicht aus Höflichkeit bescheid sagen? Kann er nicht "anordnen", dass im Sommer die Tür ab20.00 im Winter ab 19.00 geschlossen zu halten ist?
Ich weiß nicht, ob mit ihm zu reden ist, aber versuchen werde ich es auf jeden Fall.
Gibt es aber irgendwelche Rechtlichen Grundlagen?
In unserer Hausordnung steht folgendes:
"Das Haus wird, sofern es nicht ständig abgeschlossen ist, im Sommer und im Winter werktags von 21-6 Uhr, am Sonn- und Feiertag von 14-6 Uhr geschlossen"
Abgeschlossen - also Schlüssel im Schloss rumgedreht ist im Haus nie - egal zu welcher Zeit.
Danke schon mal im Vorraus
~ Elli, die auf dem Mief sitzt.