tommi1973 hat diese Frage gestellt
Hallo und guten Morgen!
Ich habe ein ganz großes Problem und finde im Internet einfach keine Antwort:
Mein Vermieter, eine Wohnungsgesellschaft in Lübeck, rechnet neben der Kaltmiete und der Nebenkostenvorauszahlung weitere Punkte. Bei Mietbeginn ging ich davon aus, dass diese "sonstigen Zuschläge" ebenfalls Nebenkosten seien. Jetzt teilt mein Vermieter allerdings mit, dass es Pauschalen seien, deren Nutzen er nicht nachweisen bräuchte, da diese Kosten mietrechtlich vereinbart seien.
Dies sind folgende Kosten (monatlich):
Garten/Schnee 3,10 Euro
Antenne 3,10 Euro
Hausmeister 3,40 Euro
Sprechanlage 6,20 Euro
Heizungswartung 6,20 Euro
Also insgesamt 22,00 Euro.
Eine Menge Geld im Monat. Dazu sei gesagt, dass wir nicht einmal einen Hausmeister für unser Wohnhaus haben.
Außerdem zahle ich durch diese Kosten ja im Jahr eine gesamte Sprechanlage, obwohl die vorhandene noch nicht repariert werden musste.
Sind diese Kosten anfechtbar oder durch meine Unkenntnis und der daraus resultierenden Unterschrift im Mietvertrag rechtsgültig. Ich habe nämlich gelesen, dass der Vermieter gar keine Kosten für Klingel- und Sprechanlage abrechnen/umlegen darf. Hat er mit dieser Klausel unser Gesetz umgangen?
Des Weiteren zahle ich voll Schornsteinfegerkosten (anteilig auf 9 Wohnpartien). Dazu sei gesagt, dass wir eine Gastherme besitzen, wie andere Mieter im Haus auch. Die Reinigung des Schlots dürfte jedoch wohl nicht 280 Euro im Jahr betragen. Nun sind aber auch noch einige Wohnungen, die keine Gastherme besitzen. Diese heizen mit Holz und deren Schlot wird auch gereinigt. Darf der Vermieter die Kosten für beide Schornsteine auf alle Mieter abwälzen oder muss er diese entsprechend der Nutzungsart abrechnen. Ich zahle nämlich auch noch zusätzlich Immissionkosten. Diese Kosten werden aber nur bei den Mietern, die eine Gastherme haben abgerechnet.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Ich maile auch die Unterlagen gerne jemanden zu, der sich damit auskennt.
Ich möchte die Betriesbkostenabrechnung gerne genau prüfen und dagegen angehen eventuell sogar klagen.
Vielen Dank
Thomas B.