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Vor allem in Wohngebieten soll der Geräuschpegel deutlich gesenkt werden. An Werktagen dürfen künftig die meisten Baumaschinen, Reinigungsfahrzeuge und Gartengeräte zwischen 20 und 7 Uhr nicht mehr betrieben werden. An Sonntagen und Feiertagen gilt dort ein generelles Verbot für diese Geräte. Auch in Kur- und Klinikgegenden soll durch die verschärften Vorschriften mehr Ruhe einkehren.<br />
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Darüber hinaus wurden die Grenzwerte für Maschinen, die im Freien betrieben werden, gesenkt. Hersteller müssen auf ihren Produkten künftig angeben, wie hoch die maximale Schallleistung ihrer Geräte ist. Die neue Lärmschutzverordnung des Bundesumweltministeriums setzt eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Eine wachsende Zahl an Beschwerden von Bürgern wegen Lärmbelästigung hatte zudem den Druck auf eine Neuregelung erhöht.