Ghostraider
Die 75 € sind ein Betrag den andere Richter so nicht sehen und auch einen Betrag von 100 € noch als bemessen ansehen. Zu den 100 € kann man noch die (Märchensteuer) MwSt rechnen aber dann sollte die Grenze erreicht sein.
Die Obergrenze darf aber den Grenzwert von 8% bis 10 % der Jahreskaltmiete nicht überschreiten.
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/mieter_lexikon/ratgdmbmh_kleinreparaturen.jsp
Mit diesen überhöhten Beträgen wird die Klausel ungültig und die Kosten einer Kleinreparatur muss der Vermieter auch tragen.
Sicherheitshalber würde ich aber den ganzen Mietvertrag von einem Anwalt für Mietrecht prüfen lassen da bestimmt noch so einige Fehler drin sein können.
Ich denke da an die Schönheitsreparaturklausel. Da werden von den Vermieter auch gerne Fehler reingesetzt. ))
Gruß
ghost