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fanatiker888 hat diese Frage gestellt
Hallo alle zusammen,
ich habe mal eine Frage und zwar bin ich Azubi und habe mir in Pattensen wegen meiner Ex und ihrem Sohn eine Wohnung gemietet gehabt.
Jedoch möchte ich schnellstens wieder dieses Dorf verlassen.
Jedoch steht in dem Vertrag das ich 2 Jahre dort wohnen müsse oder einen Nachmieter stellen muß was für diesen Preis und die Entfernung eher unmöglich ist.
Darf der Vermieter eine solche Befristung in den Mietvertrag mit einbringen?
und wie ist es wenn ich einen Nachmieter finde, dieser dem Vermieter aber nicht gefällt?

Bitte versucht mir zu helfen..

Lg luka

3 Kommentare zu „Zeitlicher Mietvertrag.. Ist das rechtens?”

Ghostraider Experte!

Es kommt erst einmal darauf an was da im ganzen im Mietvertrag steht.
Sind die zwei Jahre als beidseitiger Kündigungsverzicht oder als Zeitmietvertrag mit einer rechtmäßigen Begründung aufgeführt.
Einen Kündigungsverzicht kann der Vermieter bis zu vier Jahren im MV verankern.(bei einem Formularmietvertrag - Individuell dürfen längere Zeiten ausgehandelt werden)
Einen Zeitmietvertrag der keine Begründung hat ist ungültig und es gilt die drei Monats Kündigungsfrist.

In Bezug auf den Nachmieter lese mal den Link durch.
http://www.mieterbund.net/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/nachmieter.html


Gruß
ghost

fanatiker888

also der Mietvertrag wurde vom Vermieter selbst nicht aufgesetzt sondern war ein Standartformular.
Gründe oder ähnliches wurden nicht aufgeführt.
Er meinte nur zu Begin des Mietvertrages das er Finanziel gerne abgesichert wäre.

Susanne Experte!

Man kann nur helfen, wenn man genau weiss, was in diesem Vertrag steht!
Deine Antworten erinnern aber eher daran, wie ein Blinder einem Tauben den Weg erklärt.

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