Ghostraider
Es kommt erst einmal darauf an was da im ganzen im Mietvertrag steht.
Sind die zwei Jahre als beidseitiger Kündigungsverzicht oder als Zeitmietvertrag mit einer rechtmäßigen Begründung aufgeführt.
Einen Kündigungsverzicht kann der Vermieter bis zu vier Jahren im MV verankern.(bei einem Formularmietvertrag - Individuell dürfen längere Zeiten ausgehandelt werden)
Einen Zeitmietvertrag der keine Begründung hat ist ungültig und es gilt die drei Monats Kündigungsfrist.
In Bezug auf den Nachmieter lese mal den Link durch.
http://www.mieterbund.net/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/nachmieter.html
Gruß
ghost
fanatiker888
also der Mietvertrag wurde vom Vermieter selbst nicht aufgesetzt sondern war ein Standartformular.
Gründe oder ähnliches wurden nicht aufgeführt.
Er meinte nur zu Begin des Mietvertrages das er Finanziel gerne abgesichert wäre.
Susanne
Man kann nur helfen, wenn man genau weiss, was in diesem Vertrag steht!
Deine Antworten erinnern aber eher daran, wie ein Blinder einem Tauben den Weg erklärt.