Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wir hatten im letzten Jahr durch Insolvenz unserer Firma ein Problem mit der Zahlung der Miete für unsere private Wohnung. Das haben wir der Hausverwaltung mitgeteilt, der wir aber auch eine Klärung und Begleichung innerhalb sechs Wochen zusagten. Die Reaktion war, dass zwei Wochen nach der ersten Fälligkeit ein Mahnbescheid ins Haus flatterte.
Der Hinweis, das wir die Gelder erwarten und die dann zwei offenen Mieten noch im gleichen Monat begleichen können, wurden mit einer Räumungsklage gekontert.
Genau sechs Wochen nach Fälligkeit beglichen wir die Gesamtrückstände und sahen uns nun Gerichts- und Anwaltskosten gegenüber, welche wir durch unsere Transparenz eigentlich verhindern wollten.

Jetzt ist es so, dass die Mieten seitdem regelmäßig gezahlt werden und wir einigermaßen Luft holen könnten.

Jedoch hat uns der Anwalt der Vermieterseite nun den Kostenfestsetzungsbeschluss zukommen lassen, nach dem wir knapp 2000.- an Kosten zu leisten hätten, welche wir nicht komplett aufbringen können.

Wir haben eine Ratenzahlung angeboten, auf die als Reaktion eine Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses kam, weil wir die Anwalts- und Gerichtskosten nicht sofort zahlen können.

Ist das Rechtens?

Danke für ein kurzes Feedback!

Andy
Stichwörter: wegen + gerichts + kündigung + möglich + offener

0 Kommentare zu „Kündigung wegen offener Gerichts- und Anwaltskosten möglich?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.