Susanne
Der Vermieter darf nicht ohne Absprache einen Schlüssel der Wohnung zurückhalten. Betritt er ohne Zustimmung die Wohnung ist das Hausfriedensbruch. Der Mieter darf ohne Zustimmung des VM ein neues Schloss einbauen, dabei sollte das Alte bis zum Auszug aufbewahrt und dann wieder eingesetzt werden.
Meiner Meinung nach wäre eine "Fristlose" angemessen, wenn der VM auf frischer Tat ertappt würde, einhergehend mit einer Strafanzeige wg. Hausfriedensbruchs.
reglof72
Meiner Meinung nach wäre eine "Fristlose" angemessen, wenn der VM auf frischer Tat ertappt würde.[/quote:bb987]
Ist denn schon lediglich das Zurückhalten/Besitzen eines Zweitschlüssels durch den Vermieter ein fristloser Kündigungsgrund?
fin
Ein Vermieter kann einen Zweitschlüssel besitzen für den Notfall. Dieser muss sich aber in einem verschlossenem/versiegelten Briefumschlag befinden. Der Mieter sollte das bezeugen.
Allein die Tatsache, dass der Vermieter einen Zweitschlüssel hat, bedeutet nicht, dass er auch tatsächlich die Wohnung betritt.
RoiDanton00
Hallo,
heute bekomme ich ein einschreiben das mir die garage gekündigt wird 14 Tage
Habe einen seperaten Mietvertrag für die Garage, wo dises 14 tägige kündigungs klausel drinsteht
1. Kann ich dagegen einspruch erheben?
2. Alles ohn begründung ,muss er nicht eine begründung angeben?
3.die garage gehört fest zum haus
4.die miete wird immer zusammen mit der garage überwiesen
5. wie wohnwn seit 5 jahren hier
was kann ich machen???
Mit dem Mann kann man nicht reden muss man vorne weg sagen
Danke im Voraus
F
Susanne
Wenn man davon ausgeht, dass dadurch eigentlich der Sinn des Mietvertrages unterwandert wird, d.h. der Vermieter muss dem Mieter den unmittelbaren Besitz einräumen, das tut er nicht, wenn er einen Schlüssel zurückbehält- ja.
Der Mieter einer Wohnung hat das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.
reglof72
Gibt es zu der "Schlüsselthematik" einen Urteilsspruch o.ä.? Wo kann ich weitere Infos diesbezüglich beziehen?
Wohlgemerkt, es geht mir in erster Linie um den prinizpielle Besitz der VM für einen Zweitschlüssel. Das er in der Wohnung war kann ich natürlich nicht wirklich belegen.