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Hallo
Es geht um die Wohnfläche.
Wir wohnen seit Jahren in einer 133 qm Wohnung, wie sich nun
rausstellte ist diese Wohnung aber nur 114 qm groß. Nun will
der Vermieter die Wohnung von einem Parkettverleger vermessen
lassen. Gilt dies vor Gericht -oder muß ein Fachmann ran (Architekt?)
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.