Knochen hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,
im Jahr 2008 fand ein Wohnungswechsel statt.
Zur Wohnung 1 bestand das Mietverhältnis bis Ende 04/08.
Die neue Wohnung wurde Mitte 03/08 bezogen.
Es wurde also effiktiv 2 1/2 Monate im Jahr 20087 geheizt bzw. noch Wasser verbraucht.
Jetzt wurde die Nebenkostenabrechnung 2008 eingereicht.
Im Jahr 2007 beliefen sich die Heizkosten auf 1107,16 EUR.
Im Jahr 2008 wurden 840,17 EUR errechnet.
Der Vermieter begründet die hohe Nachzahlung mit den nicht für das ganze Jahr geleisteten Vorauszahlungen.
Ich bezweifle aber das die Heizkosten für die Monate Mai-Dezember nur geschätzte 300 EUR ausmachen würden.
Bei der Abrechnung war ein netter Info-Zettel mit Hinweis auf DIN 4713,Teil 5.
Gemäß dieser Gradzahlentabelle wären für den besagten Mietzeitraum 530 von 1000 Punkten zu berechnen.
Ich würde jetzt gerne wissen ob diese Tabelle überhaupt angewendet werden darf. Wenn ja, wie wird damit gerechnet.
Ich werde die Abrechnung auch noch einscannen und anonymisieren. Kann also für diejenigen unter Euch die mit diesen Papieren mehr Erfahrung haben auch die Abrechnung zur Verfügung stellen um evtl. noch mehr Ungereimtheiten aufzudecken.
Vielen Dank im Voraus
M