Susanne
Hallo Zusammen,
auf Eure Fragen hin habe ich am Ende meines Beitrages 2 Gerichtsurteile angehängt.
Kurze Antwort:
1. Nein, "Fachgerecht" bedeutet nicht "vom Fachmann". Der Mieter darf selbst streichen.
2. Der VM darf keine bestimmte Art oder sogar Name der Farbe bestimmen.
Viel wichtiger finde ich, dass Ihr unbedingt Euren Mietvertrag prüfen lasst, ob diese Schönheitsreparaturen überhaupt rechtskräftig auf Euch übertragen wurden oder die Klauseln nicht sogar nichtig sind. Gerade im letzten Jahr hat das BGH darüber entschieden. Kommt zu Eurer "Auszugsklausel" noch eine Fristenklausel hinzu, müsst Ihr wahrscheinlich gar nichts renovieren, ausser Teppichreinigung. Das sollte aber ein Fachmann prüfen und den VM schriftlich darauf hinweisen (sonst rückt der nämlich die Kaution nicht raus.)
Zum Thema solltet Ihr bei "Mietrecht" die Artikel der Rechtsanwälte zum Thema auf der Seite
http://www.123recht.de[/url:a2b0e]
lesen!!!
Der Mieter kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen (Mietvertragsklausel) nicht verpflichtet werden, vor Rückgabe der Wohnung alle Räume weiß zu streichen. Die Farbgestaltung ist grundsätzlich Sache des Mieters. Etwas anderes gilt nur bei exzentrischer Farbwahl. Hellblau marmoriert ist nicht exzentrisch (LG Lübeck 14 S 221/00 WM 2001, 261).
Muss der Mieter laut Mietvertrag renovieren, schuldet er beim Auszug eine fachgerechte Renovierung mittlerer Art und Güte, nicht Renovierungsarbeiten eines Fachmannes. Während des laufenden Mietverhältnisses reicht auch weniger als fachgerecht aus. (LG Düsseldorf 21 S 403/94).
Rechtsschnüffler
Hallo Susanne,
vielen Dank für die klare und schnelle Antwort.
In der Tat wollten wir als nächstes den Mietvertrag mal prüfen lassen. Da wir auch keine Lust haben, uns schon wieder auf eine Gerichtsverhandlung einzulassen (ich laboriere immer noch an den Folgen einer solchen bezüglich meiner letzten Wohnung) werden wir wohl das Ganze gleich unserem Anwalt übergeben - soll der sich damit rumschlagen.
Ehrlich gesagt: ich frage mich schon ob es irgendwo noch Vermieter anzutreffen gibt, die nicht versuchen, das letzte aus einem rauszuquetschen, wenn es an die Kündigung geht. Is doch wirklich albern: was denken die Leute sich eigentlich? Originaltext: "Na na na Herr Rechtsschnüffler, das ist gar nicht so abwegig: 2000 € für die Renovierung einzurechnen." Allein für diese Unverschämtheit hätte ich nicht übel Lust, die hier mit allem stehen zu lassen, so wie es ist. Normal hätte sich die Frage nach der Renovierung gar nicht gestellt - ist ja selbstverständlich. Nur: denen reicht es wieder nicht, die wollen dann gleich die Extraluxusversion haben. Ich meine denen geht es zu gut - und das reicht dann meistens nicht sondern motiviert nur zu "mir könnte es noch besser gehen - es gibt ja genug Dumme, wo man es mal probieren kann". Bedauerlich und höchst ärgerlich, daß ich bis jetzt keine Ausnahme von dieser scheinbaren Regel betreffend diese Sorte Mensch angetroffen habe.
Herzliche Grüße
D&F
P.s. Super Link. Sieht schwer nach umfassenden Informationsinput aus. Sowas habe ich schon gesucht, danke.