Gast
ja.
Und die Frage ?
traarer
Meine Frage lautet dahingehend, ob ich tatsächlich verpflichtet bin die Heizkörper zu streichen, obwohl ich sie ungestrichen übernommen habe und lange vor den Fristen für Schönheitsreparaturen ausziehe!
Habe eher das Gefühl, daß der Vermieter die Kohle einsackt und die Wohnung, so wie sie ist, meiner NAchmieterin übergibt!
MfG Thomas
Susanne
Ohne den genauen Wortlaut der Vereinbarung über Schönheitsreparaturen lt. Mietvertrag zu kennen, kann hier keiner eine Aussage machen.
Möglicherweise ist die gesamte Klausel nicht gültig, da starre Fristenregelung etc., dann fehlt dem VM jegliche Grundlage.
Besteht eine gültige Abgeltungsklausel, kann der VM sicherliche nach erbrachtem Kostenvoranschlag für die bewohnten 2 jahre einen prozentualen Anteil für die Heizkörper verlangen, der sicher nicht bei 75.- pro Heizkörper liegt.