Tomraid
Hallo Sunshineve,
ist denn überhaupt eine bestimmt Zeit im MV festgehalten worden?
Sieht mir nicht danach aus.
Dann kann man davon ausgehn, dass dieser Vertrag nicht korrekt ist und das ein unbefristeter MV ist.
Also dann 3 Monate Kündigungsfrist
MfG
Sunshineve
Hallo Tomraid,
vielen Dank für Deine Antwort.
Doch es ist eine Zeit eingetragen, weiß auch nicht, warum ich sie nicht angegeben habe.
Es steht drin:
c) Das Mietverhältnis ist auf Verlangen des Mieters auf bestimmte Zeit abgeschlossen[/b:0ba2c], wegen (Das wegen wurde vom Vermieter weg-gexxxt)
Es beginnt am 01.11.2003 und endet am 31.10.2006, wenn es nicht verlängert wird.
Ist das jetzt ein Zeitmietvertrag oder nicht?
In dem Mietvertrag gibt es nämlich noch einen Punkt d)
und da steht:
d) Dieses Mietverhältnis ist ein Zeitmietvertrag gemäß § 575 BGB....
Aber der Vermieter hat c) angekreuzt und ich weiß jetzt nicht um welche Art von Vertrag es sich handelt. Und wenn es ein Zeitvertrag ist, fehlt meiner Meinung nach der Grund der Befristung.
Ich danke Dir für Deine Hilfe,
liebe Grüße,
Sunshineve
Baerchichi
Habe das selbe und nach 3 maligen nachfragen auch bei dem Mieterschutzbund ist die Befristung ohne Angabe von Gründen hinfällig. Also 3 Monate Kündigunsfrist zum Monatsende, ganz normal.