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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind erst am 01.12.2005 in ein Einfamilienhaus zur Miete eingezogen.
Die Vermieterin ist zu ihrem Freund gezogen.

Nun haben wir heute von ihr eine Kündigung wegen Eigenbedarfs mit 3 Monaten Frist bekommen.[/u:f8393] Offensichtlich hat ihr Zusammenleben mit dem Freund nicht geklappt.

Fragen: Ist das rechtens?
Wie lang sind da die Kündigungsfristen?
Wer trägt da die Kosten für Renovierungsarbeiten und Laminatverlegung?

Wer trägt die Umzugskosten, Arbeitsausfall usw.?

Wir sind sehr geschockt und ratlos.

Wie ist eure Meinung?

Gruss Hardi

1 Kommentar zu „Eigenbedarfskündigung nach 2 Monaten Mietdauer?”

Susanne Experte!

Die Gefahr der Eigenbedarfskündigung bei privater Vermietung ist immer gegeben. Bei Mietdauer bis 5 Jahre beträgt die Frist 3 Monate. Ich finde allerdings auch, dass Euch durch Umzugskosten und Renovierungskosten bzw. jetzt den Folgekosten ein Schaden entstanden ist.
Dass die Vermieterin wieder in ihrem Eigentum wohnen will, könnt Ihr wohl nicht abwenden, daher würde ich Schadenersatz einfordern. Sicherlich ist eine Beratung von einem Fachanwalt das Beste.

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