Susanne
Die Gefahr der Eigenbedarfskündigung bei privater Vermietung ist immer gegeben. Bei Mietdauer bis 5 Jahre beträgt die Frist 3 Monate. Ich finde allerdings auch, dass Euch durch Umzugskosten und Renovierungskosten bzw. jetzt den Folgekosten ein Schaden entstanden ist.
Dass die Vermieterin wieder in ihrem Eigentum wohnen will, könnt Ihr wohl nicht abwenden, daher würde ich Schadenersatz einfordern. Sicherlich ist eine Beratung von einem Fachanwalt das Beste.