Gast
Kauf bricht Miete nicht!
Der neue Eigentümer muss sich also hinsichtlich der Anmeldung von Eigenbedarf genauso behandeln lassen wie der führere. Nur weil er die Wohnung gekauft hat bedeutet dies nicht zwangsläufig auch Eigenbedarf.
Der neue Eigentümer muss seinen Eigenbedarf begründen. Widersprecht der Kündigung und geht jedenfalls mit der Angelegenheit zum Mieterverein bzw. Anwalt.
FischkoppStuttgart
Ein zusätzliches Argument ist der Soziale Härtefall.
Also Eigenbedarf erst frühstens nach 3 Jahren (BGB §577a)... Kündigungssperrfrist.
Wenden sie sich einfach mal bei Eingang der Kündigung an den Mieterbund.de