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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich habe ein Problem. In der von uns gerade angemieteten Wohnung befindet sich eine vom Vermieter gestellte Einbauküche. Bei der Übergabe der Wohnung vor etwa 2 Wochen wurde uns vom Hausmeister mündlich zugesagt, dass der Herd gegen einen neuen, auch mit Ceranfeld, ausgetauscht werden könnte sollte er die Leistung nicht mehr bringen oder wir ihn nicht sauber bekommen. Der Herd wurde lt. Aussage des Hausmeisters vor Jahren mal von den Vormietern eingebaut, eine Bedienungsanleitung existiert nicht mehr. Der Originalherd stünde noch im Keller aber der sei schon sehr alt und abgenutzt.
Man muss hier anführen, der jetzige Herd ist in einem katastrophalen Zustand von den Vormietern hinterlassen worden. Der Backofen sowie die Backbleche sind dermaßen verdreckt, dass es uns ekelt hier etwas anzufassen, die Bleche sind dazu noch verbogen. Das einzige was noch gut aussieht und scheinbar funktioniert ist das Ceranfeld, obwohl hier einige Platten beim anschalten summende Geräusche von sich geben.

Beim erneuten kontaktieren des Hausmeisters und Bitte, den Herd gegen einen neuen auszutauschen meint dieser nun, die Eigentümer wollen das nicht, wir könnten ja den Originalherd nehmen, ein neuer sei ihnen jetzt zu teuer. Eventuell könnten wir in 6 Monaten noch mal anfragen und dann könnte der Hausmeister ein gutes Wort für uns einlegen und anführen, wir seien so tolle Mieter...

Nun die Frage, können wir uns bei der Hausverwaltung, die die Betreuung für die Eigentümer übernimmt, (evtl. auch schriftlich) beschweren und auf einen neuen zeitgemäßen Herd bestehen? Oder müssen wir uns mit der alten Variante, die kein Ceranfeld besitzt und den wir noch nicht mal gesehen haben, zufrieden geben oder gar den verkeimten Herd säubern? Können sich die Eigentümer hier tatsächlich weigern, das Gerät zu ersetzen?

Lg Nadine
Stichwörter: einbauküche + vermieter

5 Kommentare zu „Einbauküche Vermieter”

fin Experte!

Sie haben keinen Anspruch auf einen zeitgemäßen Herd mit Ceranfeld.
Mieten Sie eine Wohnung mit Einbauküche, so erklären Sie sich mit dem Zustand einverstanden. Sie haben den Herd und dessen Zustand doch vorher gesehen. Anspruch auf einen neuen Herd haben Sie nur, wenn der alte definitiv kaputt ist und auch dann nicht auf unbedingt einen mit Ceranfeld. Denn der Vermieter ist derjenige, der den Herd bezahlen muss. Würden alle Vermieter allen Wünschen Ihrer Mieter nachkommen, kämen sie bald in Zahlungsschwierigkeiten.
Wenn zunächst einmal Herd saubermachen anstand, dann sollten Sie dies auch tun. Wenn es Sie zu sehr ekelt, warum haben Sie dann diese Wohnung mit dieser Küche genommen?
Das sind immer wieder Probleme wenn Einbauküchen mitvermietet werden.
Schließlich kann ein Vermieter auch nichts dafür wie andere seine Küche hinterlassen haben. Es wird ihm auch nicht gefallen, wie man sein Eigentum hinterlassen hat. Daher werden Druckmittel auf den Vermieter nur ein schlechtes Verhältnis nach sich ziehen.

Christoph_A. Experte!

Der Mieter hat nur Anspruch auf eine funktionierende Küche. Der VM muß den Herd nur ersetzen, wenn dieser kaputt ist und auch dann nur gegen ein vergleichbares Gerät. Entweder mit Elektroplatte oder Ceran-Feld.

Und die Backbleche dürften aufgrund des Wertes noch unter die Kleinreparaturenklausel fallen, sodaß die versifften Bleche vom Mieter zu bezahlen sind.

Nyerti

Hm, ich hätte auf andere Antworten gehofft denn ich sehe das anders. Für mich hat hier der Vermieter ganz klar die Kontrolle bei der Abnahme versäumt. Bei Besichtigung war zum einen eine Einsicht direkt in den Backofen nicht möglich, da ein Wasserschaden behoben wurde und schwere Geräte den direkten Zugang zu dem Gerät versperrten. Es kann doch nicht Aufgabe eines potentiellen Mieters sein als professioneller Gutachter durch die Wohnung zu schwirren. Das Grobe schaue ich mir an aber wenn es mit bloßem Auge keine Auffälligkeiten gibt, gehe ich davon aus, dass es i. O. ist. Was ich auch nicht in Ordnung finde ist, dass uns am Anfang das Angebot unterbreitet wurde und nun alles ganz anders sein soll. Ich sehe es auch nicht als meine Aufgabe an, die Bleche auszutauschen oder mir professionelles Gerät zum desinfizieren und reinigen des Ofens zu organisieren, sonst bekommt man diesen nicht mehr funktionstüchtig.

Da mir hier keiner weiterhelfen kann, werde ich mich wohl oder übel mit dem Vermieter auseinandersetzen.

fin Experte!

Aber was lernt man nun glücklicherweise daraus? Das es immer besser ist, wenn man sich eine eigene Küche kauft und eine leere Wohnung mietet.

Christoph_A. Experte!

Hm, ich hätte auf andere Antworten gehofft denn ich sehe das anders.[/quote:4f4d2]

Der Fragesteller bekommt hier nicht die Antworten, die ihm genehm sind, sondern die, die die Problematik korrekt bewerten. Meistens jedenfalls.


Für mich hat hier der Vermieter ganz klar die Kontrolle bei der Abnahme versäumt. [/quote:4f4d2]

Der VM muß eigentlich garnichts kontrollieren. Sein gesteigertes Interesses einer Kontrolle ist eher bei der Übernahme einer Wohnung als einer Übergabe zu suchen, damit er keine Schäden übersieht, die der Mieter zu tragen hat.

Und bei einer Übernahme durch einen Mieter ist es in erster Linie das Interesse des Mieters eine Kontrolle durchzuführen, damit er weiß, was er übernimmt. Wenn ein Käufer ein Auto übernimmt, schaut er sich doch auch das Auto genau an, warum aber nicht bei einer Wohnung.


Ich sehe es auch nicht als meine Aufgabe an, die Bleche auszutauschen oder mir professionelles Gerät zum desinfizieren und reinigen des Ofens zu organisieren, sonst bekommt man diesen nicht mehr funktionstüchtig.
[/quote:4f4d2]

Der Herd muß nur funktionieren. Das er sauber ist, gebietet eigentlich der Anstand. Hier hätte in der Tat, der VM besser bei der Übernahme vom Vormieter darauf achten müssen. Aber dazu ist es zu spät.

Es zwingt Dich keiner, den Herd zu benutzen. Du könntest ihn auch ausbauen und im Keller lagern und Dir selber einen neuen kaufen.

Und das mit den Backblechen fällt unter die Kleinreparaturklausel. Würdest Du genauso denken, wenn die Bleche top sind, aber in 4 Jahren versifft sind ? Würdest Du dann vom VM neue fordern ?

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