Gast
Hallo neuehelden,
da Sie Ihrer Verpflichtung, den von Ihnen verursachten Wasserschaden zu beheben, bis jetzt nicht nachgekommen sind, wird der Vermieter dies in die Wege leiten. Ein angemessener Zeitraum ist ihm einzuräumen.
Seine Rechte erlauben ihm, die hierfür anfallenden Kosten zur Deckung seiner Ansprüche von der Kaution einzubehalten ebenso einen angemessenen Betrag für die noch ausstehende Betriebs- und Heizkostenabrechnung. Ein Dialog zwischen Vermieter und Ihrer Versicherung wegen des Wasserschadens ist nicht angezeigt, da sie keine Vertragspartner sind.
Nach Vorliegen der Endabrechnung steht es Ihnen frei, die Rechnung für die Behebung des Wasserschadens Ihrer Versicherung einzureichen und von dort die Erstattung zu verlangen.
Gruß
nanda-devi
neuehelden
Hallo nanda-devi,
ersteinmal dankeschön für deine Erläuterungen. Die Abläufe waren mir in der Form nicht bewusst. Dennoch der Vermieter hat den Wasserschaden schon seit März, noch während ich in der Wohnung wohnte selbst (mit einem Bekannten) behoben, dabei handelte es sich wahrscheinlich um Verschleiserscheinung im Altbau.
Der Vermieter hat noch keine Endabrechnung erhoben. Die Frage ist, ob er es überhaupt tun wird. Da er nicht auf meine Schreiben reagiert, ist es mir nicht möglich den Schaden bei meiner Versicherung einzufordern.
Gast
Hallo Daniela,
danke für die zusätzliche Information.
Daß einerseits dieser Wasserschaden (wie Sie sagen wahrscheinlich Verschleißerscheinung) unter Umständen gar nicht von Ihnen zu vertreten ist und andererseits Ihr Vermieter durch seine “Eigenarbeit” naturgemäß keine Rechnung über die Reparatur vorlegen kann, erklärt aus meiner Sicht warum er “toter Mann” spielt.
Ich denke, Sie sollten unbedingt in die Kosten für ein einmaliges Schreiben durch einen Rechtsanwalt der auf Mietrecht spezialisiert ist (der Briefkopf eines Rechtsanwaltsschreibens wirkt meistens Wunder, gerade auch bei privaten Vermietern denen aus mangelnder Kenntnis des Mietrechts viele Fehler unterlaufen) investieren um den Vermieter eine entsprechende Frist zur Freigabe der Kaution zu setzen und die Endabrechnung vorzulegen.
Gruß
nanda-devi