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Kinderwagen im Hausflur
Das Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur ist zulässig, soweit Mitbewohner in der Nutzung des Hausflures nicht übermäßig eingeschränkt werden.
Der Vermieter muss demnach beweisen, dass das Wägelchen im Hausflur wirklich den Weg versperrt oder andere Mieter behindert. Gegenteiliges ist anzunehmen, wenn der Vermieter das Gefährt eine ganze Weile dort geduldet hat. Eine Entfernung kann der Vermieter erst verlangen, wenn der Mieter den Kinderwagen nicht mehr benötigt oder das in einem Miethaus geltende Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verletzt wird.