Berni911
Hallo
Nach meinem Gefühl, haben sie eine ordnungsgemäße Abrechnung erhalten. Die daraus resultierende Nachzahlung ist zu leisten, gleiches gilt für eine Gutschrift.
Welche Probleme andere Mieter mit Ihrem Vermieter haben, soll nicht ihr Problem sein. Ziehen sie das Guthaben doch mal von einer Nebenkostenvorauszahlung ab. Ansonsten sollten sie es mit Fristsetzung anmahnen. Bitte um Überweisung meines Guthabens aus der BKA 2005 auf mein Konto xyz bis zum 20.03.2006.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
BillieJoe80
Hallo,
vielen Dank für die Info. Der Vermieter hat sich auch schon bei der Kautionsrückzahlung mit zig gründen geweigert, diese zu tätigen, deshalb wollte ich hier nachfragen, ob das wieder so ein spielchen wird.
Vielen Dank.