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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ausgesuchte Scheidungsprobleme

Der Versorgungsausgleich
a) Begriff

Es geht beim Versorgungsausgleich um die Altersrente. Man versteht unter dem Versorgungsausgleich den Ausgleich der Rentenrechte beziehungsweise der Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten. Zum Zweck der Altersvorsorge haben die Eheleute meistens entweder Rentenversicherungsbeiträge und Beiträge zu einer betrieblichen Rentenkasse eingezahlt. Es entstehen dadurch sogenannte Rentenanwartschaften, also Ansprüche auf eine zukünftige Rente. Diese Rentenanwartschaften können bei den Ehegatten unterschiedlich hoch sein. Diese Anwartschaften werden bei einer Scheidung ausgeglichen. Derjenige Ehegatte, der während der Ehe eine höhere Anwartschaft erworben hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehegatten abgeben. Dieser Versorgungsausgleich wird im Rahmen einer Scheidung immer automatisch mitgeregelt, es sei denn, er wurde durch Vereinbarung der Eheleute ausgeschlossen.

Zum Versorgungsausgleich werden folgende Altersvorsorgen gezählt:


Die berufständische Versorgung;


Die Beamtenversorgung;


Die gesetzliche Rentenversicherung;


Die private Rentenversicherung;


Die betriebliche Altersversorgung.


b) Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Der Versorgungsausgleich kann ausgeschlossen werden. Dies kann zum einen durch einen Vergleich vor dem Scheidungsgericht erfolgen. Dies kann jedoch nur dann geschehen, wenn das Gericht diesen Ausschluss genehmigt.


Beide Ehegatten müssen durch einen Anwalt vor Gericht vertreten sein. Dies gilt auch im Falle einer einverständlichen Scheidung.

Des weiteren kann der Versorgungsausgleich von den Ehegatten durch den Abschluss eines notariellen Ehevertrages ausgeschlossen werden.


Der Ausschluss ist aber unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt wird.
Stichwörter: einzug + heirat

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