Fressbaeckchen
Hallo!
Das ist sicher eine komplizierte Sache, die ggf. erst ein Gericht endgültig klären kann - sofern man sich nicht so einigt.
Kompliziert deshalb, weil geklärt werden müsste, ob ein kostenloser Parkplatz Teil des Mietvertrages und damit eine Verpflichtung des VM ist oder ob sich aus der Formulierung im Vertrag nur eine "Empfehlung" ergibt die Fahrzeuge dort zu Parken.
Der Schriftverkehr von 2004 könnte hier allerdings zur Vermutung führen, daß es sich schon damals um einen Teil des Vertrages handelt - denn ein VM könnte eine Mieterhöhung wohl kaum auf Parkraum berufen, der freiwillig von Dritten zur Verfügung gestellt wurde, ohne daß er damit zu tun hat.
Hier wäre also der genaue Wortlaut des Vertrages m. E. notwendig für eine Beurteilung.
Ralf
Heike1
Hallo,
vielen Dank für die erste Antwort. Ich habe den Mietvertrag nochmals geprüft. Es gibt nur einen §9 Parkordnung: "Um einen reibungslosen Ablauf der ...AG (alter Eigentümer) zu gewähren, muß im Objekt eine Parkordnung eingehalten werden. Kopie ist als Anlage im MV enthalten. Bei evtl. Fragen..."
Diese Kopie ist ein reiner "Flurpan" des Grundbuchamtes o.ä., auf dem der vorgeschrieben Parkplatz farbig gekennzeichnet ist, bei dem es sich also um das zur Verfügung gestellte Parkstück des Vorbesitzers handelt.
Das Schreiben von 2004 bezieht sich also tatsächlich auf den von Dritten freiwillig zur Verfügung gestellten Parkraum. Aber ändert sich die Situation durch den Eigentümerwechsel? Welche formellen Möglichkeiten hat der VM mit welcher Fristenregelung?
Vielen Dank für weitere Überlegungen!
Heike
Fressbaeckchen
Die im Mietvertrag gebrauchte Formulierung läßt einen Unbedarften wohl schließen, daß es sich hier um den zum Wohnobjekt gehörenden oder zumindest den Mietern ständig zur Verfügung stehenden Parkraum handelt.
Es wäre ja auch m. E. unzulässig und nichtig, eine Vereinbarung in einem Vertrag zu treffen, die sich auf das Verhalten auf gänzlich fremden Grund und Boden, über den ich gar nicht verfügen darf, bezieht.
Ich würde hier zu dem Schluß kommen, daß der damalige Parkraum sozusagen "Standard" ist - also unabhängig von jetzigen Besitzverhältnissen (Besitzerwechsel ändert ja nie etwas an der Substanz der Verträge), also eine Ergänzung des Vertrages nicht notwendig ist.
Konsequenterweise - da hier nicht (wie vielfach üblich) ein getrennter Vertrag für einen Stellplatz gegeben ist, kann hinsichtlich des Parkraumes auch keine nun nachteilige Regelung getroffen werden.
Ob meine Ansicht - man tut sich da sicher leichter, wenn man alle Unterlagen vorliegen hat - vor einem Gericht Bestand hätte, kann ich dir natürlich nicht zusichern *g*. Bin nun mal eher kein Zivilrechtler <!-- s --><!-- s -->
Ralf