forsetis 22.02.2015 11:24
1. Solche Mitteilungen würde ich ignorieren. Whatsapp mögen zwar modern sein, aber für solche Forderungen garantiert nicht geeignet.
2. Sollte tatsächlich Schimmel in der Bude sein, müsste sie den Beweis eintreten, dass er nicht von ihr verursacht wurde, sondern ein "Geschenk" des Vormieters ist.
Adrea 24.02.2015 20:57
wo ein mal schimmel ist, bleibt er für sehr, sehr lange. du hast ja selber geschrieben, dass der schimmel schon da war, daher kannst nicht bestreiten, dass es nicht so war. falls du der eigentümer bist, musst du dich darum kümmern. wenn nicht, dann wirst du auch nichts zahlen müssen. bleib fair