Gast
hiho
schlechte Nachricht.
Mietverträge die vor dem 1. September / oder Oktober <!-- s --><!-- s --> in Ihrem Fall unerheblich, abgeschlossen wurden, behalten die alte Kündigungsfrist, nach Mietzeit, in Ihrem Fall, 9 MONATE !, unerheblich hier, ob Sie einen Staffelmietvertrag oder ähnliches abgeschlossen haben.
mfg plague
Duke
Hallo,
ich habe nun den Gang zum Mieterverein gewagt und war zusätzlich beim Rechtsanwalt! Nach der Sachlage ist es so, dass beide unabhängig davon gesagt haben, dass ich nur eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe. <!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s -->
Allerdings hat der BGH auch schon zu ungunsten des Mieters entschieden, was mich natürlich hart trifft, aber bei mir wurde die Fußnote gestrichen, die sich auf die Kündigungsfrist bezieht.
Schade, dass der Poster nur als Gast geantwortet hat. Ich würde sogar eine Kopie in Form eines JPGs schicken, um das ganze dilemma zu verdeutlichen. Namen würden allerdings geschwärzt!
Gruß Duke