Susanne
Wie lange habt Ihr denn keine bezahlt?
Das Recht des Vermieters auf Umlage einer bestimmten Betriebskostenposition (hier: Grundsteuer) ist erst dann verwirkt, wenn es über einen längeren Zeitraum hinweg nicht wahrgenommen wurde und der Mieter darüber hinaus darauf vertrauen durfte, dass der Anspruch auch künftig nicht mehr geltend gemacht werde und er sich hierauf bereits eingerichtet hat (LG Waldshut/Tiengen 1 S 60/00 WM 2001, 245).[/i:d249e]
oneshow
Hallo,
eingezogen sind wir Ende 2000.
Diese Abrechnung ist für 2005/06.
Also 5 Jahre.
Aber das Haus wurde verkauf, also haben wir einen neuen Vermieter seit Anfang 2005.
Dieser hat aber nicht am Mietvertrag geändert o.ä.
Simon
Rano
... der Mieter darüber hinaus darauf vertrauen durfte, dass [/quote:03943] ....
... sich die eigentliche Bedeutung des Zusatzes 'z.Zt.' irgendwann auch tatsächlich auswirkt.
Die BK-Abrechnung geschieht 1x pro Jahr, also ist die eingeschränkte Bemerkung bisher gerade mal 5x für Euch gültig gewesen.
Und das ist m.E. durch "z.Zt" durchaus gedeckelt!
Gruß
Ralph