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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe am 17.12.2005 eine falsche Abrechnung erhalten und eine Rückzahlung von etwa 500 Euro bekommen. Wie sich nun herausstellte, hat die Hausverwaltung bei der Neuinstallation der Heizkostenzähler einen Fehler gemacht, es wurden meine mit denen meiner Nachbarin vertauscht. Meine Nachbarin musste nachzahlen, hat aber schon Einspruch eingelegt.
Meine Frage: kann die Hausverwaltung die Rückzahlung, die ich bekommen habe, bei mir zurückfordern? Oder muss sie diesen Fehler nun selber ausbaden und bleibt auf den Kosten dafür sitzen?
Bin für jede Info dankbar!
Stichwörter: abrechnung + fehlerhafte

0 Kommentare zu „fehlerhafte Abrechnung”

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