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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,
bin neu hier und somit nicht so ganz vertraut, auch weiß ich nicht ob mir die Suchen Funktion weiterhilft.

Ich habe mal eine Frage:
Ich habe quasi die Wohnung von meinen Eltern übernommen, habe lediglich die Wände mit Rauhfaser tapeziert und gestrichen.
Im Wohnzimmer ist eine Holzdecke, die ich auch mit übernommen habe.
Die Küche, die nur vom Wonzimmer erreichbar ist, wurde vor über 30 Jahren besonders abgeteilt.
Als ich die Wohnung übernommen habe, habe ich auch den schlechten Zustand der Türen und Rahmen mit übernommen. Im Übernahmeprotokoll habe ich es unterschrieben das ich die Wohnung so übernehme, ohne das der Vermieter Arbeiten ausführt.
Im Protokoll steht aber auch, das der Urzustand wieder hergestellt werden muss, die also vo 30 Jahren war, habe deswegen auch den Vermieter gefragt, bzw. den Hausverwalter.
Nun möchte ich aber ausziehen, der Hausverwalter besteht aber nun darauf, das die Wohnung im Urzustand zurückversetzt wird.

Muss ich den Urzustand wieder herstellen? Muss ich auch die Reperaturkosten bezahlen für die Türen und Rahmen? Die Holzdecke muss ich auch rausnehmen?
Alles Sachen die ich ja übernommen habe, auch wurden beim Auszug meiner Eltern keine "Schönheitsreperaturen durchgeführt....

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Stichwörter: auszug + reperaturen + welche

4 Kommentare zu „Welche Reperaturen bei Auszug?”

Rano Experte!

Ja, Du musst. Sorry

dontpanic Experte!

Hallo,

wer sollte denn deiner Meinung nach die Kosten tragen..?

Gruß,
dp

Martin99

Ich denke der verusacher sollte die Kosten Tragen!

Rano Experte!

Das hast Du uns doch schonmal gefragt?!?

Ein VM tritt in die Rechte, aber auch in die Pflichten der Vor-Vermieters ein. Wieso sollte dieses Prinzip hier nicht gelten?

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