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„Feigling“ genießt Markenschutz
Der Inhaber der Spirituosenmarke „Feigling“ („kleiner Feigling“) kann wegen Verwechslungsgefahr die Unterlassung der Kennzeichnung „Frechling“ für einen Likörschnaps verlangen.
Urteil des LG Köln vom 15.02.2001
31 O 674/00 (nicht rechtskräftig)
GRUR-RR 2002, 15