BK-Mann
Hallo
alle[/b:b229d] genannten Kostenpositionen sind auf den Mieter umlegbar.
Aber:[/b:b229d]
Im Erdgeschoss ist eine Gewerbeinheit. Hier sollte dringends geprüft werden, ob es sich um ein überwiegend gewerblich genutzes Objekt handet, oder nicht.
Dann wird der Anteil der Grundsteuer eventuel günstiger für die Mieter.
Es muss geprüft werden, ob es einen Risikoanteil in den Versicherungen für das Gewerbe gibt. Diese Anteil muss abgezogen werden, und die Anteile für die Mieter werden günstiger.
Es muss geprüft werden ob die Gewerbeeinheit mit Zwischenzähler erfasst wurde (Wasser, Strom etc.)
Der Vorwegabzug muss dann ausgewiesen sein auf der Abrechnung, d.h. man muss erkennen können, wie hoch waren die Kosten gesamt, und wieviel wurde für das Gewerbe berechnet und wie.
Der Strom für Brenner und Pumpe sollte auch über Zwischenzähler ermittelt werden. Ist dies nicht der Fall, müssen die Kosten dafür geschätzt werden, und sollten nicht höher als 5%-8% der Heizkosten betragen.
Kaminfeger- und Emissionsmessung ist ein Thema für sich. Die Kaminfegergebühren werden von den Emissionsmessungen in den Wohnungen eigentlich getrennt berechnet. Dafür gibt es ein Feuerstättenkontrollbuch, auf dem die Kosten der einzelnen Mieter vom Schornsteinfeger aufgezeigt werden.
Die Schornsteinfegergebühren dagegen werden "normal" nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt. Dies sollte überprüft werden.
Die Ablesung ist auch korrekt, das sie der Mieter mit bezahlt. Nur keine Zwischenablesung für andere Wohnungen, wenn es so etwas gegeben hat im Abrechnungszeitraum.
Gruß
BK-Mann