Woody 20.03.2009 21:41
Es hat sich in der Rechtsprechung eine Frist von 6 Monaten etabliert, die der Vermieter die Kaution einbehalten darf. Ob es die volle Kaution ist oder nur ein Teil sein darf, ist allerdings strittig. Ich würde empfehlen, die 6 Monate abzuwarten und dann ggf. mit Hilfe eines Anwaltes eine Zahlungsklage anstreben. Vorher den Vermieter zur Rückzahlung auffordern.
hetbert 21.03.2009 08:05
Danke vorab für die Antwort.
Aber Kaution musste ich nicht bezahlen - ich möchte lediglich schneller aus dem Mietvertrag kommen können, wie oben beschrieben, wenn ich denn eine neue Wohnung gefunden hab.
Woody 21.03.2009 23:39
Ûps Sorry, irgendwie ist das die falsche Antwort auf eine andere Frage....bin irgendwie verrutscht.