Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
hetbert hat diese Frage gestellt
Bin in meiner Wohnung seit Okt. 2004 - Habe bis jetzt nur einmal eine Nebenkostenabrechnung für 2005 bekommen. Ich kenne den Vermieter persönlich und habe ihn schon mehrfach darauf angesprochen! Erfolglos.
Nun möchte ich sowieso eine größere Wohnung mit meiner Freundin beziehen.
Kann ich mir das Versäumnis meines Mieters zu nutze machen, um die 3 monatige Kündigungsfrist umgehen?

3 Kommentare zu „Keine Betriebskostenabrechnung - Außerordentliche Kündigung möglich?”

Woody Profi 20.03.2009 21:41

Es hat sich in der Rechtsprechung eine Frist von 6 Monaten etabliert, die der Vermieter die Kaution einbehalten darf. Ob es die volle Kaution ist oder nur ein Teil sein darf, ist allerdings strittig. Ich würde empfehlen, die 6 Monate abzuwarten und dann ggf. mit Hilfe eines Anwaltes eine Zahlungsklage anstreben. Vorher den Vermieter zur Rückzahlung auffordern.

hetbert 21.03.2009 08:05

Danke vorab für die Antwort.
Aber Kaution musste ich nicht bezahlen - ich möchte lediglich schneller aus dem Mietvertrag kommen können, wie oben beschrieben, wenn ich denn eine neue Wohnung gefunden hab.

Woody Profi 21.03.2009 23:39

Ûps Sorry, irgendwie ist das die falsche Antwort auf eine andere Frage....bin irgendwie verrutscht.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.