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DerHilflose hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich hatte zum 31.07.2009 meine Mietkündigung erhalten, konnte aber schon zum 01.04.09 in meine neue Wohnung umziehen.

Die alte Wohnung hatte ich damals (2004) unrenoviert bezogen (Teppiche, Tapeten usw. wurden so gelassen). Im Mietvertrag stand auch nichts davon, dass ich die Wohnung bei Einzug oder Auszug renovieren müsste. Eine Kaution musste ich damals auch nicht zahlen.

Nun bin ich umgezogen und meine ehemalige Vermieterin hat mit der Renovierung der alten Wohnung begonnen.

Nun teilte sie mir mit, dass mein damaliger Hund und mein Kater wohl durch Urinieren auf den Teppichen auf dem Dachboden und in der Wohnetage diese erheblich beschädigt hat. Das kann ich auch nicht abstreiten, weil ich von mind. 3 Fällen weiss.

Nun hat sie für diese beiden Flächen (Dachboden und Wohnetage) neue Teppiche gekauft und mir die Kosten von insgesamt 903,- Euro aufgedrückt (Dachboden: 21 qm und Wohnetage ca. 40qm - Der Dachboden tauchte aber im Mietvertrag als bewohnbare Fläche aufgrund der komplett bis unten reichenden Schrägen nicht auf).

Sie ist der Meinung, dass ich diese Kosten für die Teppiche tragen müsste, da sie ja durch Tierschäden unbrauchbar geworden sind

Ich habe natürlich (blöderweise) eine Schuldanerkenntnis dafür unterschrieben. Solange ich ALG2 beziehe: 20,- Euro/mtl. und bei Erwerbstätigkeit 70,- Euro/mtl. zu zahlen.

Habe ich denn diese Kosten wirklich zu tragen oder versucht sie mich "abzuzocken"?

Vielen Dank im voraus.

Gruß,

Heiko
Stichwörter: tierschaeden + auszug + renovierung

0 Kommentare zu „Renovierungskosten nach Auszug wegen Tierschäden?”

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