Susanne
Die dreimonatige Kündigungsfrist bleibt bestehen und damit der Anspruch der VM auf Zahlung der Miete und NK., ggf. lässt die VM sich auf was anderes ein, aber da hilft in jedem Fall nur ein Gespräch!!!
Taska84
Hallo Susanne,
danke für deine Antwort..
Das Gespräch mit der Vermieterin wird es auch geben, sobald diese wieder da ist.. Aber was kann er tun, wenn sie darauf besteht, dass er noch drei Monate zahlen muss, aber das Geld dafür einfach nicht hat.. gibt es da keine andere Möglichkeit..? Kann er evtl früher aus dem Mietvertrag raus, wenn er Nachmieter stellt, die schon relativ bald einziehen würde..? Wie früh könnte er dann raus..?
Susanne
Einen Nachmieter kann er nur stellen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist als Option. Das ist allerdings seltenst der Fall.
Besteht die VM auf die 3 Monate, kann er
-eine Kredit aufnehmen
- nicht zahlen, dann wird die VM eine Titel erwirken per Gericht
- mit der VM Ratenzahlung der Schulden vereinbaren