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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe letzte Woche meine Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.01. - 14.07.2005 mit einer Forderung von 335,- € erhalten. Muss ich die Rechnung bezahlen?
In der Wohnung habe ich zusammen mit meinem Ex-Freund gewohnt....., jedoch ist di e Nebenkostenabrechnung nur an mich adressiert, muß er nicht auch die Hälfte zahlen? Die Miete ging zwar immer von meinem Konto ab. Spielt das eine Rolle???

Kann mir da bitte jm. weiterhelfen???????
Stichwörter: nebenkostenabrechnung + frist

4 Kommentare zu „Frist für Nebenkostenabrechnung?????????”

Der_Mario Experte!

Ihr haftet gesamtschuldnerisch, daher kann er es sich aussuchen, an wen von Euch beiden er die Abrechnung schickt.

Allerdings ist die Forderung aus 2005 verjährt und Ihr müsst nicht zahlen.

asw82

Danke für die schnelle Antwort......... Kann ich das auch irgendwo in einem Gesetzbuch nachlesen??? Es ist nicht so, dass ich Dir nicht glaube, aber wenn ich meiner ehemaligen Vermieterin dass schreiben will, dann ist es wohl besser wenn ich mich auf so was beziehen kann.....

Der_Mario Experte!

Sicher. Das kannst Du in § 556 Abs. 3 BGB nachlesen:
<!-- m --> http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556 http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556.html <!-- m -->

asw82

SUUUUUUUUUUUUUPPPPPPPPPPPPIIIIIIIIIIIIIIIIIIII, danke nochmal....... Du hast mich mit Deinen Antworten heute richtig glücklich gemacht......... <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

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