Der_Mario
Ihr haftet gesamtschuldnerisch, daher kann er es sich aussuchen, an wen von Euch beiden er die Abrechnung schickt.
Allerdings ist die Forderung aus 2005 verjährt und Ihr müsst nicht zahlen.
asw82
Danke für die schnelle Antwort......... Kann ich das auch irgendwo in einem Gesetzbuch nachlesen??? Es ist nicht so, dass ich Dir nicht glaube, aber wenn ich meiner ehemaligen Vermieterin dass schreiben will, dann ist es wohl besser wenn ich mich auf so was beziehen kann.....
Der_Mario
Sicher. Das kannst Du in § 556 Abs. 3 BGB nachlesen:
<!-- m --> http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556 http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556.html <!-- m -->
asw82
SUUUUUUUUUUUUUPPPPPPPPPPPPIIIIIIIIIIIIIIIIIIII, danke nochmal....... Du hast mich mit Deinen Antworten heute richtig glücklich gemacht......... <!-- s --><!-- s -->