Iuser77 hat diese Frage gestellt
Wir haben einen Mietvertrag unterschrieben für zwei Jahre. Jetzt wollen wir früher aus dem Mietvertrag raus, da wir eine Wohnung kaufen möchten. Im Vertrag steht:
Sofern das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters einverständlich vorfristig beendet werden sollte, ist dem Vermieter für dessen Aufwand und für ersparte mietzahlungspflichten ein pauschaler ausgleichsbetrag in der Regel von mindestens zwei Monatsmieten in dann geltender Höhe zu zahlen.
Was bedeutet das genau? Hat der Einwand in der Regel etwas zu bedeuten? Wann liegen wir außer der Regel? Und zahlt dann auch eine Kündigungsfrist? Wenn ja welche?
Danke