Berthelstal 31.03.2010 10:48
Sehr geehrte @Studentin1980,
ich hoffe, Sie sind nicht ernsthaft eine Studentin. Ihr Deutsch reicht noch nicht mal für den Abschluß der Hauptschule.
Aber Ernst beiseite: Zu Ihrer Problematik kann Ihnen hier nur geraten werden, einen Anwalt vor Ort aufzusuchen. Auf Grund des Fehlens von Fakten und des emotionsgeladenen Beitrages kann eine objektive Anwort von hier nicht gegegeben werden
edy 31.03.2010 10:50
Hallo studentin1980,
Ich würde mich mit dem zuständigen
Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen.
Wenn alle Schulden beglichen sind,
dann wird er die Herausgabe der Küche
veranlassen.
Du musst natürlich nachweisen dass die Küche dir gehört.
lg
edy