Oliver Curd
Hi,
Mietminderung wegen Lärmbelästigung aus der Nachbarwohnung beim vermieter geltend machen, auch Kinderlärm innerhalb der gesetzl. Ruhezeit berechtigt zu Mietminderung 10 % (AG neuss WM 88, 264 )
MfG
O.C.
Gast
wir haben ähnliches erlebt, wie venezia, nur dass bei uns zu dem beschriebenen lärm noch laute musik, streit und heizungschlagzeug bis weit in die ruhezeit hinein (23.00/24.00 Uhr) hinzukommen, wobei unsere hausordnung gar eine ruhezeit ab 20 Uhr vorsieht!
was haben wir versucht?
diverse polizeieinsätze.
eintritt in mieterverein.
lärmprotokoll über monate.
mietminderung von inzwischen 20%.
reaktion von seiten des vermieters?
eine abmahnung vor nunmehr einem halben jahr, seitdem nichts mehr.
was will ich damit sagen? mietminderung ist leider[/u:a13d3] kein allheilmittel. dennoch wünsche ich venezia da mehr erfolg.