Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir wohnen in einer Sozialwohnung in Herne. Mein Freund und ich sind vergangenes Jahr in die Wohnung des Vaters gezogen. Der Vater ist zu seiner Freundin gezogen und war weiterhin hier gemeldet. Der Fehler war, dass er sich umgemeldet hat und für die Stadt somit klar war, dass er hier nicht mehr wohnt. Wir wurden dann von der Stadt aufgefordert einen WBS zu beantragen, den wir aber nicht bekommen, ansonsten würde auf Herausgabe der Wohnung geklagt. Dann hat sich der Vater wieder zurückgemeldet und wohnt damit wieder hier. Trotzdem möchte die Stadt nun einen WBS (zu dritt)sowie einen Berechtigungsschein der Ruhrkohle sehen. Kann die Stadt uns einfach aus der Wohnung herausklagen obwohl der Mietvertrag nie gekündigt wurde, oder hat man im schlimmsten Falle die Möglichkeit eine Fehlbelegungsabgabe zu bezahlen? Ich weiß nicht ob die Fehlbelegungsabgabe Ermessungssache der Stadt ist oder ob sie uns einfach vor die Tür setzen können.
Vielen Dank im vorraus für Antworten.