Gast hat diese Frage gestellt
Hat die Nichtbeachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform für Mietverträge, die für längere Zeit als ein Jahr gelten sollen, die Nichtigkeit des Mietvertrags zur Folge?
--------------------------------------------------------------------------------
Nein. In diesem Fall gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte zeit abgeschlossen. Vgl. § .