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Geräusche durch Kleinkinder
Geräusche, die naturgemäß dem Bewegungsverhalten und Spieldrang von Kleinkindern entsprechen, müssen hingenommen werden
(AG Starnberg WuM 92, 471 so auch AG München, 412 C 23697/99)
Anders aber das AG Neuss, WuM 88 264 bei vermeidbarem Kinderlärm während der Ruhezeiten 10 %