Ghostraider
Wenn keine zwei volle Monatsmieten Rückstand ist hat der Vermieter keine Rechte.
Erst Recht hat er nicht das Recht sich gewaltsam Zutritt zu den Mieträumen zu verschaffen.
Bei Zweimonatigem Mietrückstand hat der Vermieter nur das Recht auf eine Fristlose Kündigung.
Auch wenn der Mieter die fristlose Kündigung wegen Mietrückständen schon erhalten hat, kann er die Räumung der Wohnung noch verhindern. Zahlt er die geschuldeten Mieten nach, wird die fristlose Kündigung unwirksam, der Mieter kann wohnen bleiben. Spätestens einen Monat, nachdem der Vermieter die Räumungsklage erhoben hat, müssen dann aber alle Mietrückstände vollständig ausgeglichen sein (Oberlandesgericht Naumburg (8 U 4/9
Der Vermieter hat, auch wenn er es im Mietvertrag nieder schreibt, kein Recht auf freien Zutritt der Mieträume. Also war es kein Fehler dem Vermieter keinen Schlüssel zu hinterlassen sondern es war richtig.
Der Vermieter darf nur bei Gefahr (Wasserrohrbruch, Feuer u.s.w.) die Mieträume mit Gewalt öffnen.
Da dies hier nicht der Fall ist könnten Sie den Vermieter sogar wegen Einbruch oder Hausfriedensbruch belangen.
Dies würde ich dem Vermieter klar und deutlich sagen und dann fragen ob sich die Kosten erübrigt haben.
Sagt er nein die Kosten sollen oder müssen Sie tragen, auf zum Rechtsanwalt und dann hat er etwas viel Ärger an der Backe. )))
Gruß
ghost
bert
super, vielen dank, das hilft mir sehr weiter!
viele grüsse