Susanne
Ja, liegst Du.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: der Vermieter muss beweisen, dass die Verspätung nicht durch seine Schuld verursacht wurde.
§556 Abs. 3(...)
Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. [/i:ae0ba]
Grundsätzlich würde ich aus dem von Dir genannten Grund eine Nachzahlung der NK-Abrechnung 2005 verweigern. Mit Verjährung hat das nichts zu tun.
Auch wenn er einen Verwalter eingesetzt hat oder ein Unternehmen zur Abrechnung etc. muss er für diese Verspätungen einstehen, weil diese Unternehmungen im rechtlichen als sog. Erfüllungsgehilfen den Vm dienen und die Verspätung immer noch im Verantwortungsbereich des VM s wäre.
Anders, wenn z.B. Grundsteuerbescheid verspätet zugestellt wäre.
armeswürstchen
Vielen Dank für deine Antwort, Susanne!!!
Der VM hat es eindeutig versäumt uns die Abrechnung zukommen zu lassen. Er hatte sie von der Hausverwaltung im Juni 2006 bekommen und wir von ihm dann erst im August 2007, 14 Monate später.
Jetzt habe ich eigentlich nur Angst das er irgend etwas an dieser Tatsache verdrehen könnte, schließlich ist er ja von Beruf "Rechtsverdreher". Zudem schreibt er uns immer im Namen und auf Geschäftspapieren seiner Kanzlei, wohl ganz bewusst um uns einschüchtern zu wollen. Den Mietvertrag haben wir mit den Eheleuten[/u:0f17e] X und Y abgeschlossen.
Kann er uns etwas anhaben?
Susanne
Naja, offensichtlich hat er entweder vom Mietrecht keine Ahnung oder er geht davon aus, dass Du keine hast.
Als nächstes wird er wohl mahnen. Spätestens dann würde ich das auch nur noch über einen Ra laufen lassen und aufpassen, dass der Mahnung fristgerecht widersprochen wird.
Du kannst ihn ja erst mal informieren, dass seine Abrechnung nicht fristgerecht ist, mit Paragraphen. Das würde ich an ihn privat als Vermieter und die Privatadresse schicken.