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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben folgende Sachlage: wir wohnen in einer Dachgeschosswohnung einer Wohnungsbaugesellschaft. Unser Vermieter ist jedoch ein Ehepaar, wovon der Herr ein Anwalt ist. Dieser kaufte einst diese eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und hat diese an uns vermietet. Nun, nach 5 Jahren bekommen wir unsere erste Betriebskostenabrechnung, und zwar der letzten 2 Jahre! Als wir unseren Vermieter darauf hingewiesen haben das nach unserer Information die Abrechnung für das Jahr 2005 hinfällig wäre, fing er an uns schriftlich auf dem Geschäftspapier seiner Anwaltskanzlei und in seiner Funktion als Anwalt zu mahnen. Als Begründung brachte er das die regelmäßige Verjährung gem. $ 195 BGB 3 Jahre betrage und sein Anspruch gerechtfertigt wäre.

Hier greift doch aber der $ 556 aus dem BGB der besagt das die Betriebskostenabrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen ist. Dies ist nicht geschehen, wir haben die Abrechnungen für 2005 und 2006 im August 2007 erhalten.

Liege ich mit meiner Annahme richtig?

Vielen Dank schon mal an alle die mir antworten können.

3 Kommentare zu „Verjährung Betriebskostenabrechnung / Vermieter droht als An”

Susanne Experte!

Ja, liegst Du.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: der Vermieter muss beweisen, dass die Verspätung nicht durch seine Schuld verursacht wurde.
§556 Abs. 3(...)
Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. [/i:ae0ba]

Grundsätzlich würde ich aus dem von Dir genannten Grund eine Nachzahlung der NK-Abrechnung 2005 verweigern. Mit Verjährung hat das nichts zu tun.
Auch wenn er einen Verwalter eingesetzt hat oder ein Unternehmen zur Abrechnung etc. muss er für diese Verspätungen einstehen, weil diese Unternehmungen im rechtlichen als sog. Erfüllungsgehilfen den Vm dienen und die Verspätung immer noch im Verantwortungsbereich des VM s wäre.
Anders, wenn z.B. Grundsteuerbescheid verspätet zugestellt wäre.

armeswürstchen

Vielen Dank für deine Antwort, Susanne!!!

Der VM hat es eindeutig versäumt uns die Abrechnung zukommen zu lassen. Er hatte sie von der Hausverwaltung im Juni 2006 bekommen und wir von ihm dann erst im August 2007, 14 Monate später.

Jetzt habe ich eigentlich nur Angst das er irgend etwas an dieser Tatsache verdrehen könnte, schließlich ist er ja von Beruf "Rechtsverdreher". Zudem schreibt er uns immer im Namen und auf Geschäftspapieren seiner Kanzlei, wohl ganz bewusst um uns einschüchtern zu wollen. Den Mietvertrag haben wir mit den Eheleuten[/u:0f17e] X und Y abgeschlossen.

Kann er uns etwas anhaben?

Susanne Experte!

Naja, offensichtlich hat er entweder vom Mietrecht keine Ahnung oder er geht davon aus, dass Du keine hast.
Als nächstes wird er wohl mahnen. Spätestens dann würde ich das auch nur noch über einen Ra laufen lassen und aufpassen, dass der Mahnung fristgerecht widersprochen wird.
Du kannst ihn ja erst mal informieren, dass seine Abrechnung nicht fristgerecht ist, mit Paragraphen. Das würde ich an ihn privat als Vermieter und die Privatadresse schicken.

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