Susanne
Aus 2 Gründen kann hier nichts mehr gefordert werden:
1. Eine bereits ausgefertigte, zugestellte und bei Nachzahlung bereits bezahlt Nebenkostenabrechnung kann zwar korrigiert werden, die Korrektur darf aber die 1. Ausfertigung nicht überschreiten.
2. Eine Verwaltung ist Erfüllungsgehilfe des Vermieters und deshalb ist er auch für deren Fehler haftbar zu machen bzw. für die Verspätung. Die Rechnung kann daher nicht mehr geltend gemacht werden wie von Dir schon richtig erkannt.
steffen truschka
Herzlichen Dank für Deine Hinweise, Susanne ! Echt super...und das an Weihnachten !
Bin jetzt erst einmal beruhigt, dass es also doch zu meinen Gunsten eine rechtliche Grundlage gibt.
Nur noch eine Frage: Wo kann ich denn die passenden Paragraphen zu den obigen Ausführungen finden?
Möchte meinem Vermieter mit einem Schreiben antworten, indem Gesetzesformulierungen enthalten sind, damit die Sache dann endgültig (hoffentlich) vom Tisch ist.
Kennt jemanden einen Link für mich? <!-- s --><!-- s -->
Vielen, vielen Dank schonmal im voraus <!-- s --><!-- s -->
der Steffen
Susanne
Warum die Arbeit?
Er kann keine Forderungen mehr stellen, demnach die Forderungen nicht bezahlen. Sollte ein Mahnbescheid kommen, kann dem innerhalb der Frist widersprochen werden. Will der VM was, rennt er zum Anwalt, weil er klagen will-das führt erstmal zu kosten bei ihm. Ich glaube kaum, dass ein Brief von Dir ihn davon abhalten kann, weil er von "seinem Recht" überzeugt ist.
Daher viel zu Schade um Arbeit und Papier.