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Haftung des Steuerberaters wegen Falschberatung
Rät ein Steuerberater seinem Mandanten steuerlich unsachgemäß zur Aufgabe des Gewerbebetriebs und führt dies zur Aufdeckung stiller Reserven, stellt die hierauf entfallende Einkommensteuer grundsätzlich einen Schaden dar, der von dem Steuerberater zu ersetzen ist.
Urteil des BGH vom 23.10.2003
IX ZR 249/02
NJW Heft 1-2/2004, Seite VIII